(AGB) allgemeine Geschäftsbedingungen - Reitzentrum Krämer, Metzingen

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D-72555 Metzingen
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(AGB) allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle zwischen der Reitzentrum Krämer GbR (RZK) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Teilnahme an Veranstaltungen, sowie für jegliche Gefälligkeitsverhältnisse.
§ 2 Haftung und Sicherheit
Das Reiten und die Teilnahme an allen Angeboten sowie der Umgang mit den Pferden erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Gegenüber Reitern auf Pferden von RZK wird die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB vollständig in Hinblick auf die üblicherweise von Tieren ausgehenden Gefahren ausgeschlossen. Für Schäden und Verletzungen kann RZK nur insoweit haften, wie diese schuldhaft von RZK verursacht wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Sollten Ersatzforderungen gegen RZK entstehen, so haftet RZK im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigten für alle durch ihre Kinder entstehenden Schäden. Der Entlastungsbeweis nach § 832 BGB wird ausgeschlossen. Insoweit kommt es auf eine Aufsichtspflichtverletzung nicht an.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Tragen eines Reithelms bzw. gut sitzenden Fahrradhelmes Pflicht. Auch den volljährigen Reitern wird das Tragen eines Reithelms dringend empfohlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reiten ohne einen DIN-Norm gerechten Reithelm auf eigenes Risiko geschieht und von RZK bei jeglichen Unfällen keine Haftung übernommen wird.
Den Hinweisen und Anordnungen des Personals bzw. des von RZK eingesetzten Trainers, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der eigenen Sicherheit. Bei Nichtfolgeleistung haftet der Betroffene im vollen Umfang für die durch ihn entstandenen Sach- und Personenschäden.
Für den Fall, dass Sie Wertsachen, Geld, Kleidung oder sonstige Gegenstände auf dem Betriebsgelände von RZK verlieren sollten, kann hierfür keine Haftung übernommen werden.
§ 3 Veranstaltungen
Anmeldungen für Veranstaltungen sind verbindlich und erfolgen schriftlich. Nach Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises fällig. Bei 1-tägigen Veranstaltungen ist sofort die volle Gebühr zur Zahlung fällig . Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Die Restzahlung ist spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung durch Banküberweisung auf das Konto von RZK bzw. Bankabbuchung oder Barzahlung fällig.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor der Veranstaltung von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder eMail vorliegen.
Bei Rücktritt/Abmeldung in der Zeit bis zum 20. Tag vor der Veranstaltung werden 50%, vom 20. bis 3. Tag 65% und ab dem 3. Tag und bei Nichtantritt 80 % der Gebühren einbehalten bzw. nachgefordert. Bei vorzeitiger Abreise sind 100 % der Gebühren fällig.
Schließen Sie bitte eine Reiserücktrittversicherung ab!
Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. DENKEN Sie bitte auch an eine Reiseabbruchversicherung!
Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an RZK. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende gegenüber RZK als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderungen oder Absagen erhebt RZK eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt RZK für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.
Kann der Teilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu der gebuchten Veranstaltung mitbringen, so besteht für RZK keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.
RZK ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Teilnehmer die Gebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat. RZK behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
Wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.
Rücktritt auf Grund höherer Gewalt:
Wird eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. RZK bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann sie diese stellen, der Teilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.
RZK weist ausdrücklich darauf hin, dass sie das spezielle Risiko, das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt.
§ 4 Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht akzeptiert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
RZK behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGBs nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten diese als angenommen.
§ 5 Datenschutzerklärung
Wir verweisen auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung.
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